NUTZUNGSBESTIMMUNGEN

FÜR DIE GEMEINDEBÜCHEREI

Der Gemeinderat hat am 25. Januar 2010 aufgrund § 4 GemO für Baden-Württemberg i. d. F. v. 24.07.2000 (GBI. S 582, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.2009 (GBI. S. 185) i. V. m. §§ 2 und 13 KAG in der Fassung vom 17.03.2005 (GBI. S.206, 207), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185), folgende Benutzungsordnung für die Bücherei der Winterhauchschule Waldbrunn beschlossen:

 

§1 Aufgabe
Die Bücherei der Winterhauchschule Waldbrunn ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Waldbrunn. Sie dient dem Bildungs- interesse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung.

 

§2 Kreis der Benutzer
Die Gemeindebücherei steht jedermann zur Benutzung offen.

 

§3 Anmeldung / Mitteilungspflicht

  1. Die Benutzer melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reispass) an. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  2. Die Bücherei speichert und verarbeitet unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen personenbezogenen Daten der Benutzer. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen die Benutzer, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der Angaben zur Person zuzustimmen.
  3. Die Benutzer erhalten einen Benutzungsausweis (Leseausweis), der nicht übertragbar ist.
  4. Änderungen des Namens, der Anschrift oder Verlust des Ausweises sind der Gemeindebücherei unverzüglich mitzuteilen.

 

§4 Ausleihe, Verlängerung, Rückgabe

  1. Die Ausleihe und Rückgabe der Medien erfolgt nur gegen Vorlage des Benutzungsausweises. Bei der Ausleihe werden Medien der eigenen Wahl zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen. Die Zahl der gleichzeitig überlassenen Medien kann begrenzt werden.
  2. Die Medien können dem Benutzer bis zu vier Wochen überlassen werden. Die Benutzungsdauer kann auf Antrag um zwei Wochen verlängert werden, wenn das Medium nicht anderweitig vorbestellt ist.
  3. Die Bücherei kann ausgeliehene Medien jederzeit zurückfordern.

 

§5 Sorgfaltspflichten, Haftung

  1. Die entliehenen Medien sind mit großer Sorgfalt zu behandeln. Das Anstreichen von Textzeilen, Knicken von Blättern sowie andere Beschädigungen sind zu unterlassen. Etwaige Schäden aus früheren Benutzungen sind beim Entleihen zu melden.
  2. Der Verlust an ausgegebenen Medien ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen.
  3. Die Benutzer, auf deren Benutzerausweis die Medien entliehen sind, haften bei Verlust und gebrauchshindernder Beschädigung oder Beschmutzung von Medien in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Ist die Wiederbeschaffung unmöglich oder unzumutbar, so gilt der Ersatzanspruch auf den Zeitwert des Mediums.
  4. Inhaber von Benutzungsausweisen haften für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Verwendung des Ausweises entstehen.

 

§6 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gegeben. Sie können aus zwingenden Gründen geändert werden.

 

§7 Gebühren

  1. Die Benutzung der Gemeindebücherei ist unentgeltlich.
  2. Für die Ausstellung des Benutzungsausweises werden folgende Gebühren erhoben:
    Einwohner der Gemeinde Waldbrunn ab dem 15. Lebensjahr: 4,00 €
    Feriengäste mit Kurkarte: 4,00 €
    Schüler und Jugendliche unter 15 Jahren: 2,00 €
    Benutzer aus anderen Gemeinden ab dem 15. Lebensjahr: 5,00 €
  3. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises werden folgende Gebühren erhoben:
    Schüler: 2,00 €
    Erwachsene: 4,00 €
  4. Benutzer werden nach Überschreiten der Leihfrist schriftlich gemahnt, bei Erfolglosigkeit ein zweites Mal. Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von 2,00 Euro zuzüglich Portogebühr erhoben. Die Mahnungen sind kein Wirksamkeitserfordernis für die Fälligkeit der Säumnisgebühren.
  5. Nach Überschreiten der Leihfrist wird für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung je Buch eine Säumnisgebühr von 0,50 Euro erhoben.
  6. Fünf Wochen nach abgelaufener Leihfrist erhalten die Benutzer eine Berechnung des Wiederbeschaffungswertes oder die Aufforderung, das Medium wieder zu beschaffen. Außerdem werden Kosten für die Einarbeitung in Höhe von 5,00 Euro/Medium, die angefallene Verwaltungs- und Säumnisgebühren sowie eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.
  7. Für die Vorbestellung fällt 1,00 € Bearbeitungsgebühr an.

 

§8 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Anordnungen des Büchereipersonals verstoßen, können zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden.

 

§9 Hausordnung

  1. Taschen, Mappen, Körbe, Mäntel sowie Lebens-mittel dürfen nicht in die Ausleihräume mitgebracht werden.
  2. Rauchen, Essen und Trinken sowie störende‚ Unterhaltungen sind nicht gestattet. Tiere oder sperrige Gegenstände dürfen in die Benutzungsräume nicht mitgebracht werden.
  3. Zur Aufbewahrung der Gegenstände stellt die Bücherei im Rahmen des Möglichen verschließbare Schränke zur Verfügung.

 

§ 10 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lese- und Benutzungsordnung für die Bücherei der Winterhauchschule Waldbrunn vom 01. März 2009 außer Kraft.

Waldbrunn, 25. Januar 2010

Gez. Klaus Schölch
Bürgermeister a. D.